Ziel und Zweck des Beschuldigten sei es gewesen, mit der Beschriftung und den dahinterstehenden Informationen zu den Fleischprodukten des Labels «Appenzeller beef» die Aufmerksamkeit der zahlreichen vorbeigehenden Passanten zu wecken. Die idyllische Weide C. habe dabei als idealer Ort gedient, um die Art und Weise der freundlichen Tierhaltung, die «Appenzeller beef» auf ihrer Webseite verkörpere, zu veranschaulichen und dadurch Neukunden zu gewinnen. Ein Passant hätte die Kuh B. mit ihrem Schriftzug auf dieser Weide fotografiert und die Fotos zur Berichterstattung an die Tageszeitung D. weitergeleitet.