Ein «Appenzeller beef» unterliege dem Swiss-Prim-Beef-Reglement. Wer nach diesem Rinder halte, erfülle hohe Ansprüche hinsichtlich Ethologie, Ökologie und Qualität. Mit der Beschriftung «Appenzeller beef» auf der Kuh B. habe der Beschuldigte nach eigenen Angaben auf die Art und Weise seiner Tierhaltung aufmerksam machen wollen. Ziel und Zweck des Beschuldigten sei es gewesen, mit der Beschriftung und den dahinterstehenden Informationen zu den Fleischprodukten des Labels «Appenzeller beef» die Aufmerksamkeit der zahlreichen vorbeigehenden Passanten zu wecken.