Dabei stelle der Verteidiger richtigerweise fest, dass sich die Züchter der Friseurkunst bedienen, um ihren Gefallen am Tier zu mehren. Tiefgreifende Veränderungen, welche das Wohlergehen des Tieres beeinträchtigten oder gar dessen Würde verletzten, seien weder Frisuren noch das Frisieren. Das Gutachten spreche von einer kurzen und geringfügigen Beeinträchtigung der Kuh B. und schliesse damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst bei der Beschriftung aus. Der Verteidiger vergleiche von der 46 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide