Weiter sehe man keine leidende oder in Angst versetze sowie von den anderen Kühen separierte Kuh. Die Kuh B. sei somit durch die Beschriftung mittels der vom Beschuldigten verwendeten ammoniakfreien Haartönung nicht in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt worden, weil sie dadurch weder Schmerz, Leid noch Schäden oder Angst erfahren habe. Die Arbeitsgruppe (Würde des Tieres des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) BLV (nachfolgend: BLV) schreibe in ihrem Güterabwägungsbericht vom 16. Juli 2021, dass aus ihrer Sicht eine Tierwürdeverletzung durch die Tathandlung des Beschuldigten vorliege.