Zum Vorwurf der Tierquälerei durch Tierwürdemissachtung gebe der Beschuldigte in seinen Aussagen wörtlich an: «Wir haben das Tier nicht misshandelt, vernachlässigt, oder überanstrengt. Das Tier konnte sogar noch Futter essen, als ich diesen Schriftzug angebracht habe. Und es wurde auch nicht die Würde in sonstiger Weise verletzt. Das Tier hatte auch keine Schmerzen und es musste nicht leiden, und es trug auch keinen Schaden davon. Die Kuh B. wurde auch nicht aus ihrer Herde genommen».