Die Kuh B. habe dabei im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Oktober 2020 bei gutem Wetter auf dem Grundstück des Beschuldigten auf der Weide C. geweidet. Diese Aussage habe der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung nochmals bestätigt. Unbestritten sei somit, dass der Beschuldigte auf einer Kuh mittels einer ammoniakfreien Haartönung den Schriftzug «Appenzeller beef» angebracht habe. Zum Vorwurf der Tierquälerei durch Tierwürdemissachtung gebe der Beschuldigte in seinen Aussagen wörtlich an: «Wir haben das Tier nicht misshandelt, vernachlässigt, oder überanstrengt.