Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 24. Mai 2021 habe der Beschuldigte gestanden, an seiner Kuh B. Mitte Juni 2020 mit einer selbstangefertigten Schablone den Schriftzug «Appenzeller beef» angebracht zu haben. Für die Beschriftung habe er eine Haartönung ohne Ammoniak verwendet, die auch seine Ehefrau benutze, wobei die Haartönung nach einer zweiwöchigen Haltedauer nicht mehr ersichtlich gewesen sei. Die Kuh B. habe dabei im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Oktober 2020 bei gutem Wetter auf dem Grundstück des Beschuldigten auf der Weide C. geweidet.