2. A. wird mit einer Busse von Fr. 500.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen. 3.1 Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Untersuchungskosten von Fr. 830.00, insgesamt Fr. 1'630.00, gehen zu Lasten von A.. 3.2. Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf Fr. 400.00 festgesetzt.“ Das Urteilsdispositiv wurde am 2. Februar 2022 versandt.