Rechtliches Entgegen der Aussage von A. ist vorliegend von einer Bewerbung von Rindfleisch aus tierfreundlicher Haltung auszugehen. Das aufmerksam machen auf eine tierfreundliche Haltung mit dem Logo des Vereins «Appenzeller beef» ist gleichzeitig als Bewerbung des herzustellenden Produktes zu verstehen, wofür der Verein sowie das entsprechende Logo auch stehen. Dies umso mehr, als dass das englische Wort «beef» mit «Rindfleisch» zu übersetzen ist. 44 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide