Art, Umfang und die Frist, innerhalb derer die Kompensation vollzogen sein sollte, sind idealerweise spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung des Verbrauchs (z.B. Bewilligung von Anlagen) festzusetzen bzw. zu verfügen. Wird die Kompensation frühzeitig und vorausschauend in die Planung eines Projektes einbezogen, können Verzögerungen verhindert werden (vgl. Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Sachplan Fruchtfolgeflächen, Erläuterungsbericht, 8. Mai 2020, S. 19).