Es wird vermutet, dass die Standeskommission bei der Herleitung der natürlichen Gerinnesohlenbreite verschiedene Methoden kombiniert hat, nämlich einerseits das Hinzuziehen der Breite der natürlichen Vergleichsstrecke des Bachs Z. im Unterlauf und andererseits die Anwendung eines Korrekturfaktors. Das Bau- und Umweltdepartement hat sich in seinem Leitfaden jedoch für die Methode der alleinigen Anwendung des Korrekturfaktors entschieden (vgl. Leitfaden, S. 15), was wiederum in dessen Ermessen lag.