FRITZSCHE, a.a.O., Art. 36a N 49). Zur Bestimmung der natürlichen Gerinnesohlenbreite bei verbauten Gewässern hat sich das Bau- und Umweltdepartement gemäss Leitfaden für diejenige Methode entschieden, wonach die aktuelle (heutige) Gerinnesohlenbreite mit einem Korrekturfaktor (bei ausgeprägter Breitenvariabilität Faktor 1, bei fehlender Breitenvariabilität Faktor 2) zu versehen ist (vgl. Leitfaden, S. 15). 3.4. Unbestrittenermassen handelt es sich beim Bach Z. um ein begradigtes, verbautes und teils eingedoltes Gewässer, weshalb seine Sohlenbreite nicht mehr der natürlichen Gerinnesohlenbreite entspricht.