unter Anwendung eines Korrekturfaktors, dieser beträgt bei eingeschränkter Breitenvariabilität 1,5, bei fehlender Breitenvariabilität 2,0 der aktuellen Gerinnesohle (vgl. BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW [HRSG.], Arbeitshilfe Gewässerraum, 2019, S. 5; FRITZSCHE, a.a.