3.3. Ausgangspunkt für die Breite des Gewässerraums ist die natürliche Gerinnesohle (Art. 41a GSchV), also die natürliche Breite des Gewässers, d.h. die bei mittlerem Wasserstand von Wasser überdeckte Landoberfläche. Diese Breite ist nicht immer statisch. Begradigte und verbaute Fliessgewässer weisen oft eine eingeschränkte oder gar fehlende Breitenvariabilität auf und ihre Sohlenbreite entspricht nicht mehr der natürlichen Gerinnesohlenbreite. In solchen Fällen muss die natürliche Gerinnesohlenbreite hergeleitet werden. Hierzu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die Wahl der Methode ist abhängig von der konkreten Situation.