Das Bau- und Umweltdepartement liess es in seinem Leitfaden offen zu definieren, wann ein konkretes Revitalisierungsprojekt vorliegt. Auf Seite 13 des Leitfadens hat das Bau- und Umweltdepartement auf Empfehlung des BAFU definiert, dass Gewässer, welche nicht auf der Schweizer Landeskarte 1:25'000 dargestellt sind, als sehr kleine Gewässer gelten (vgl. FRITZSCHE, a.a.O., Art. 36a GSchG N 68).