Zur einheitlichen Umsetzung der Gewässerraumausscheidung hat das Bau- und Umweltdepartement den Leitfaden zur Ausscheidung des Gewässerraums Appenzell Innerrhoden herausgegeben. Auf Seite 9 dieses Leitfadens hat es definiert, dass bei eingedolten Gewässern ausserhalb der Bauzone nur für die in der kantonalen Revitalisierungsplanung für den Horizont von 20 Jahren priorisierten Gewässerabschnitte ein Gewässerraum ausgeschieden werden soll, sofern bereits konkrete Revitalisierungsprojekte vorliegen.