In allen anderen Fällen würden die Fakten, wie zum Beispiel die natürliche Gerinnesohlenbreite, entscheiden. Hätte sie sich nicht auch zu materiellen Fragen geäussert, wären diese nach erneuter Auflage Gegenstand eines weiteren Einspracheverfahrens geworden und dann wieder bei ihr gelandet. Dem Rekurrenten sollte ein solcher Umweg erspart werden.