1. 1.1. Unbestritten ist der Rückweisungsentscheid der Standeskommission Appenzell I.Rh. vom 7. Dezember 2021 dahingehend, als dass der Entscheid des Bau- und Umweltdepartements aus formellen Gründen aufgehoben und die Angelegenheit zwecks Nachholen der Anhörung, Neuentscheidung über die Gewässerraumfestlegung und deren anschliessender öffentlicher Neuauflage an das Bau- und Umweltdepartement zurückgewiesen wurde.