6. Gegen den Rekursentscheid der Standeskommission Appenzell I.Rh. erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 27. Januar 2022 Beschwerde und stellte das Rechtsbegehren, der Rekursentscheid sei insofern aufzuheben, als darin durch den Verweis «im Sinne der Erwägungen» materiell-rechtliche Vorgaben für die Überarbeitung der Gewässerraumfestlegung der Parzellen Nrn. X. und Y. enthalten seien. (…) III.