Auf diese Weise könnten lokale Gegebenheiten und Verhältnisse im Umfeld des Gewässers sowie der Typologie des Gewässers Rechnung getragen werden. Im Rahmen der nachzuholenden Anhörung und Einbezug dieser Anhörung in die Interessenabwägung solle überprüft werden, ob allenfalls eine asymmetrische Anordnung des Gewässerraums in Frage kommen würde.