Grundsätzlich sei der Gewässerraum bei Fliessgewässern als Korridor festzulegen. Das Gerinne müsse hingegen nicht zwingend in der Mitte liegen. Die zuständige Behörde habe diesbezüglich einen gewissen Spielraum und könne den Gewässerraum symmetrisch oder asymmetrisch anordnen. Auf diese Weise könnten lokale Gegebenheiten und Verhältnisse im Umfeld des Gewässers sowie der Typologie des Gewässers Rechnung getragen werden.