Der technische Bericht enthalte hingegen Ausführungen direkt zum Bach Z. und sei bezüglich der Begrifflichkeiten differenziert. Es bestünden keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Ausführungen. Es sei deshalb auf die Angaben zur Gerinnesohlenbreite im technischen Bericht abzustellen. Bei vorliegend fehlender Breitenvariabilität betrage der Korrekturfaktor 2.0, womit die natürliche Gerinnesohlenbreite 4m (2m x 2.0) betrage. Bei einer natürlichen Gerinnesohlenbreite von 4m ergebe sich ein Gewässerraum von 17m (4m x 2.5 +7m), welcher dem im technischen Bericht festgehaltenen Gewässerraum entspreche.