Der Gewässerraum sei anhand dieser Bedingungen ausgeschieden worden und betrage 17m. Die Machbarkeitsstudie spreche nicht konkret vom Bach Z., sondern lediglich von den Bächen im Riet W.. Es sei deshalb nicht auszuschliessen, dass eine Pauschalisierung stattgefunden habe, woraus sich eine nicht unwesentliche Ungenauigkeit ergeben habe. Offen sei auch, ob eine Unterscheidung zwischen natürlicher und tatsächlicher Gerinnesohlenbreite erfolgt sei. Der technische Bericht enthalte hingegen Ausführungen direkt zum Bach Z. und sei bezüglich der Begrifflichkeiten differenziert.