In der Machbarkeitsstudie sei von einer natürlichen Gewässersohlenbreite der Bäche im Riet W. von unter 2m ausgegangen worden, woraus sich in Anwendung von Art. 41a Abs. 2 lit. a GSchV eine Gewässerraumbreite von 11m ergebe. Der technische Bericht zur Ausscheidung des Gewässerraums Appenzell Innerrhoden vom 13. November 2020 [folgend: technischer Bericht], halte zum Bach Z. fest: die tatsächliche Gerinnesohlenbreite im Unterlauf betrage 2m, während die Breitenvariabilität ausgeprägt sei. Der Gewässerraum sei anhand dieser Bedingungen ausgeschieden worden und betrage 17m.