Es sei damit eine Revitalisierung innerhalb des Horizonts von 20 Jahren vorgesehen. In der Machbarkeitsstudie werde als variantenunabhängige Massnahme unter anderem die Revitalisierung und Offenlegung des Bachs Z. erwähnt. Zur konkreten Ausgestaltung würden verschiedene Varianten vorliegen, welche sich im Wesentlichen einzig bezüglich der Neigung des Uferbereichs unterscheiden würden. Der Bachverlauf bleibe hingegen 36 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide