Überdies hielt sie fest, dass die Revitalisierungsplanung von einem grossen Nutzen der Ausdolung und der Aufwertung der Uferstruktur ausgehe und es nicht ersichtlich sei, weshalb auf eine Ausdolung verzichtet werden sollte. Der Bach Z. sei auf der Parzelle Nr. X. eingedolt. Die Parzelle befinde sich in der Landwirtschaftszone und damit ausserhalb der Bauzone. Die strategische Revitalisierungsplanung sehe für den Bach Z. eine Aufwertung der Uferstruktur und Ausdolung bis ins Jahr 2030 vor. Es sei damit eine Revitalisierung innerhalb des Horizonts von 20 Jahren vorgesehen.