1. Am 23. November 2020 legte das Amt für Umwelt die Gewässerraumlinien im Bezirk Oberegg auf. 2. Gegen die geplante Gewässerraumfestlegung auf den Parzellen Nr. X. und Nr. Y. (beide Bezirk Oberegg) erhob A. am 11. Dezember 2020 Einsprache. 3. Das Bau- und Umweltdepartement wies mit Entscheid vom 2. Februar 2021 die Einsprache von A. ab. 4. Am 3. März 2021 erhob der Rechtsvertreter von A. gegen den Einspracheentscheid Rekurs bei der Standeskommission Appenzell I.Rh..