Der Beschwerdegegner hat bei der Gestaltung der Photovoltaikanlage Augenmass gehalten, indem er für das mit dunklen Ziegeln gedeckte Dach die PV-Module Axiblackpremium XL HC ausgewählt hat, welche aus reflexarmem Glas und - entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin, die einzelnen Panelen seien weiss umrandet - einem schwarzen Aluminiumrahmen bestehen. Durch den Aufbau einer Photovoltaikanlage wird das Gebäude nicht in seiner Gestaltung oder in seiner Dachform geändert. Die Photovoltaikanlage stellt somit keinen auffälligen Fremdkörper dar.