4.6. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht aufzuzeigen, weshalb die Bewilligung zur Errichtung der Photovoltaikanlage nicht hätte erteilt werden dürfen. Sie gibt sogar selbst an, die Auflagen scheinten erfüllt zu sein. Der Beschwerdegegner hat bei der Gestaltung der Photovoltaikanlage Augenmass gehalten, indem er für das mit dunklen Ziegeln gedeckte Dach die PV-Module Axiblackpremium XL HC ausgewählt hat, welche aus reflexarmem Glas und - entgegen der Behauptung der Beschwerdeführerin, die einzelnen Panelen seien weiss umrandet - einem schwarzen Aluminiumrahmen bestehen.