65 Abs. 1 BauG). Für die Beurteilung der Gesamtwirkung sind insbesondere die Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung der Fassaden und des Dachs von Bedeutung (Art. 64 Abs. 2 lit. f BauG). Schliesslich ist die Photovoltaikanlage auf einer Baute im ISOS-Schutzgebiet Nr. 6 geplant, welches im ISOS auf Seite 235 wie folgt beschrieben wird: «1 1/2- bis 2 1/2-gesch. Giebelbauten, z. T. vertäfelt, mit Hecken getrennte Gärten und Vorplätze, bäuerliche Kleinbauten des 18. Jh., Wohnbauten der 2. H. 19. Jh.». Auf Seite 247 des ISOS finden sich zum Riedquartier folgende Angaben: «Das Ried hat den Charakter eines lockeren, stark durchgrünten Wohnquartiers;