und I.Rh., Bundesamt für Kultur, 2007, S. 232 f.) liegt das Gebäude, auf welchem die Photovoltaikanlage geplant ist, im ISOS-Schutzgebiet Nr. 6 «Oberes Ried», welches dem Erhaltungsziel B zugeordnet ist und folglich nicht als Kulturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung gilt. Auch als Einzelobjekt ist es weder im ISOS noch im kantonalen Richtplan als geschütztes Objekt im Sinne von Art. 18a Abs. 3 RPG aufgeführt. Entsprechend ist nicht Art. 18a Abs. 3 RPG, sondern Art. 18a Abs. 4 RPG anwendbar.