Art. 18 Abs. 1 RPG hat in kantonalen oder kommunalen Schutzzonen keine Geltung. In solchen Gebieten sind Solaranlagen bewilligungspflichtig (vgl. JÄGER, Praxiskommentar RPG: Baubewilligung, Rechtsschutz und Verfahren, 2020, Art. 18a N 15). Die Baubewilligungspflicht einer Solaranlage bei Gebäuden in Ortsbildschutzzonen ist überdies in Art. 1 Abs. 3 lit. b StKB Solar kantonal geregelt.