Dies würde zu einer Zerstörung des geschützten Ortsbildes führen. Es sei sachlich zwingend, die sich hier stellende Problematik ganzheitlich zu betrachten und nicht nur in Bezug auf ein einzelnes Objekt. Dies sei denn auch ein zentrales Anliegen des Rekurses, nebst der Anforderung an rechtlich korrekte Baubewilligungsverfahren, wie dies vom Bundesrecht gefordert werde (Art. 22 RPG).