Die Erscheinung des geschützten Ortsbildes sei ohne solche Instrumente in Gefahr. Die präjudizielle Wirkung der Bewilligung der im Streit stehenden Photovoltaikanlage sei sehr gross, weil damit zu rechnen sei, dass aufgrund des Anspruchs auf rechtsgleiche Behandlung auch in anderen Teilen des geschützten Ortsbildes von nationaler Bedeutung Photovoltaikanlagen in diesem Ausmass errichtet würden resp. bewilligt werden müssten. Damit würde sich das Bild des Dorfes Appenzell drastisch verändern. Dies würde zu einer Zerstörung des geschützten Ortsbildes führen.