Die geplante Photovoltaikanlage hätte auf das Pultdach des südlichen Anbaus reduziert werden sollen. Solange keine klar definierte Richtlinie für den Umgang mit Photovoltaikanlage innerhalb der Ortsbildschutzzone bestehe, müssten die Anforderungen für die gesamte Ortsbildschutzzone gleich streng gelten. Politik und Behörden hätten sich trotz mehrfacher Aufforderung durch die Fachkommission Heimatschutz nicht gewillt gezeigt, Lenkinstrumente für den sorgfältigen Umgang mit Photovoltaikanlagen zu finden. Die Erscheinung des geschützten Ortsbildes sei ohne solche Instrumente in Gefahr.