3.5. Der Baukommission Inneres Land AI unterliefen demnach wesentliche Verfahrensfehler, welche im Grundsatz die Aufhebung des Baubewilligungsentscheids und die Rückweisung zur neuen Entscheidung unter Wahrung des rechtlichen Gehörs zur Folge hätte. Da aber, wie in folgende Erwägung 4 ausgeführt, die Anlage materiell zu recht bewilligt worden ist, kann vorliegend auf eine Rückweisung an die Baukommission Inneres Land AI verzichtet werden, zumal diese zu einem formalistischen Leerlauf und damit zu unnötigen Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren führen würde.