Die Baukommission Inneres Land AI ist folglich ihrer Pflicht zur Begründung der Baubewilligungsverfügung nicht nachgekommen, womit sie das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat. Sie hat die fehlende Verfügungsbegründung auch nicht im Rekursverfahren nachgeholt, sondern gab in ihrer Vernehmlassung zum Rekurs vom 20. April 2021 unzutreffend an, es hätte keiner Baubewilligung bedurft.