Auch erwähnte sie, dass die Auflagen zwingend einzuhalten seien. Während des Baubewilligungsverfahrens hat sie sich zudem mit der Ästhetik der Photovoltaikanlage befasst, zumal sie für diese Module eine schwarze statt einer weissen Hintergrundfolie verlangt hat. Sie hat sich aber in der Baubewilligungsverfügung mit der Baubegutachtung der Beschwerdeführerin nicht auseinandergesetzt, sondern hat sich über diese hinweggesetzt, ohne die dagegensprechenden Gründe aufzuzeigen.