3.4. Die Baukommission Inneres Land AI hat wohl in der Baubewilligung vom 30. März 2021 angeführt, dass sie das Baugesuch geprüft, das gesetzlich vorgeschriebene Auflageverfahren durchgeführt und für die Bewilligung des Bauvorhabens unter anderem die tatsächlichen Verhältnisse, die gesetzlichen Bestimmungen, die Baubegutachtung der Beschwerdeführerin vom 18. Januar 2021 und die Baubeschreibung/Gesuchsunterlagen mit Genehmigungsvermerk in die Erwägung miteinbezogen habe. Auch erwähnte sie, dass die Auflagen zwingend einzuhalten seien.