Sie habe aber kein Gutachten verlangt. Auch im Rekursverfahren habe sie kein Gutachten gefordert und habe auch selber keines erstellen lassen. Sie habe es als Behörde, die beurteilen müsste, ob ein Gutachten erforderlich sei, bis zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde unterlassen, ein Gutachten zu veranlassen.