1. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, die mit dem Baugesuch eingereichten Pläne seien unvollständig und hätten zur Ergänzung zurückgewiesen werden müssen. Aus den im Baugesuch beigelegten Plänen liessen sich die Auswirkung der geplanten Photovoltaikanlage auf das geschützte Ortsbild und insbesondere in Bezug auf das betroffene Objekt und seiner Umgebung nicht ablesen.