auf die Einhaltung von Art. 32a Abs. 1 RPV zu prüfen und diese Einhaltung in Form einer Auflage mit der Bewilligung zu verbinden. Es würden damit jegliche Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Bewilligung fehlen. 5. Am 28. Oktober 2021 reichte die Fachkommission Heimatschutz (folgend: Beschwerdeführerin) gegen den Rekursentscheid der Standeskommission Appenzell I.Rh. vom 14. September 2021 Beschwerde ein und stellte das Rechtsbegehren, der Rekursentscheid vom 14. September 2021 und die damit erteilte Baubewilligung zur Erstellung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) sei aufzuheben. (…) III.