Eine solche Begründungspflicht würde den Rahmen einer Baubewilligung sprengen. Es müsste für jede erdenkliche Bauvorschrift, die bei einem Bauvorhaben eine Rolle spielen könnte, begründet werden, dass sie eingehalten sei, beispielsweise müsste jeder Gebäude- und Grenzabstand, jede Höhe, die Geschossigkeit, Nutzungsziffern, die Zonenzugehörigkeit usw. diskutiert werden. Die Vorinstanz habe sich darauf beschränken dürfen, das Gesuch 27 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide