Ihren Entscheid begründete sie im Wesentlichen dahingehend, als dass die Baukommission Inneres Land AI in ihrer Verfügung zwar keine Ausführungen über die Gründe gemacht habe, weshalb sie für die Photovoltaikanlage eine Bewilligung erteilt habe. Soweit eine Baubewilligung erteilt werde, sei nach der Praxis aber auch nicht zu begründen, ob die Bauvorschriften eingehalten würden. Eine solche Begründungspflicht würde den Rahmen einer Baubewilligung sprengen.