3.2.4. Wie bereits oben ausgeführt, stellt der Leitfaden ARE ein ausführliches «Leitgerüst Interessenabwägung» zur Verfügung. Demnach sind einerseits die zwingenden Ausschlusskriterien zu prüfen. Darüber hinaus ist das Ergebnis der Standortevaluation darzulegen. Schliesslich ist der Standort auf seine Geeignetheit zu überprüfen. Dabei sind insbesondere auch dem Gewässerschutz und dem nahen Moorgebiet besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Den gesamten Unterlagen kann nicht entnommen werden, dass dem «Leitgerüst Interessenabwägung» gefolgt und eine entsprechende Interessenabwägung vorgenommen worden ist.