Insgesamt sind Gewässer und Grundwasserschutz durch den geplanten Perimeter der Intensivlandwirtschaftszone betroffen. Unabhängig davon, ob ein Ausschlusskriterium gemäss Art. 16 BauG (z.B. Vorliegen einer Grundwasserschutzzone) vorliegt, sind mögliche Einflüsse auf die umliegenden Gewässer und das Grundwasser im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen. Eine solche Prüfung hat nicht stattgefunden.