Schliesslich befindet sich im westlichen Teil des Perimeters das offiziell namenlose Fliessgewässer (nachfolgend: Bach C.). Im Bereich des Perimeters ist der Bach C. ein- 25 - 68 Geschäftsbericht 2022 der Gerichte – Gerichtsentscheide gedolt. Aus diesem Grund ist wohl in diesem Bereich kein Gewässerraum ausgeschieden. Jedoch wurde für den Bach C. der Gewässerraum generell noch nicht rechtskräftig festgelegt. Gemäss den Übergangsbestimmungen zur GSchV dürfte für das vorliegende Fliessgewässer folglich ein provisorischer Gewässerraum von 8m Breite gelten, unabhängig davon, ob es eingedolt ist oder nicht.