3.2.3. Im Planungsbericht steht darüber hinaus, dass keine Gewässer berührt seien. Das öffentlich zugängliche Kartenmaterial (www.geoportal.ch) zeigt indes ein anderes Bild. Im kantonalen Richtplan ist im Bereich des Perimeters sowie östlich/südlich davon ein Areal «Grundwasserschutzzone» eingetragen. Gemäss der kantonalen Gewässerschutzkarte liegt rund die Hälfte des Perimeters im «Gewässerschutzbereich Au». Ein Teil davon ist zur Zeit einer provisorischen Grundwasserschutzzone zugewiesen. Schliesslich befindet sich im westlichen Teil des Perimeters das offiziell namenlose Fliessgewässer (nachfolgend: Bach C.).