MUGGLI, in: Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017, Art. 16a N 41). 2.3. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat als Vollzugshilfe einen Leitfaden zur Ausscheidung von Zonen nach Art. 16a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 38 RPV; Leitgerüst Interessenabwägung (nachfolgend: Leitfaden ARE), erarbeitet. Intensivlandwirtschaftszonen sollen möglichst an den bestehenden geeigneten Standorten ausgeschieden werden. Eine zweckmässige Standortfestlegung setzt in der Regel die Prüfung verschiedener Standorte voraus. Kein Standort wird nur ideale Randbedingungen aufweisen. Die Kriterien zur Interessenabwägung sind daher in ihrer Gesamtheit zu würdigen.