4. Am 17. Mai 2021 reichte der Rechtsvertreter von B. (folgend: Beschwerdeführer) eine Beschwerdeschrift gegen den Einspracheentscheid der Standeskommission ein und stellte das Rechtsbegehren, den Einspracheentscheid aufzuheben und auf den kantonalen Nutzungsplan für Landwirtschaft mit besonderer Nutzung «Y.» sei zu verzichten, eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen. […] III.